Rat und EP mit vorläufiger Einigung zum Gesetz über künstliche Intelligenz
Die Verhandlungsführer von Rat und EP haben am 9. Dezember eine vorläufige politische Einigung zum Gesetz über künstliche Intelligenz erzielt.
Mit der VO soll gewährleistet werden, dass KI-Systeme das geltende Recht in Bezug auf die Grundrechte und die Werte der Union einhalten. Die EU folgt mit dem Gesetz über künstliche Intelligenz dabei einem „risikobasierten“ Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems qualifiziert wird, desto strenger sollen die Regeln hierfür sein. KI-Systeme, die ein inakzeptables Risiko für die Sicherheit von Menschen darstellen, sollen verboten werden.
Trotz Regulierung der KI auf der einen Seite sollen mit dem Gesetz auf der anderen Seite aber auch Investitionen und Innovationen im Bereich der KI in Europa gefördert werden. Insbesondere für KMU möchte die EU den Verwaltungsaufwand begrenzen.
Als Nächstes müssen die technische Arbeiten am Gesetzestext finalisiert werden. Das EP und der Rat müssen die VO sodann noch formell annehmen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses soll die VO nach zwei Jahren anwendbar werden. Jaschar Stölting