Rat und EP mit vorläufiger Einigung zur Revision der Verbraucherkredit-RL
Der Rat und das EP haben am 2. Dezember eine politische Einigung bei der Revision der Verbraucherkredit-RL erreicht.
Mit der RL möchte die EU den Verbraucherschutz bei Verbraucherkrediten verbessern und modernisieren. Insbesondere soll den Herausforderungen an ein zunehmendes digitales Umfeld begegnet werden.
Über die bisherige Verbraucherkredit-RL hinaus sollen nach der Einigung insbesondere auch Kredite unter 200 EUR, Kredite über Crowdfunding Plattformen und „jetzt Kaufen – später Zahlen“- Angebote erfasst sein.
Kreditgeber sollen vor Kreditgewährung an einen Verbraucher außerdem dessen Kreditwürdigkeit überprüfen. Fällt die Kreditwürdigkeitsprüfung bei einem Verbraucher negativ aus, darf ein Kredit nicht gewährt werden, damit der Verbraucher vor einer Überschuldung geschützt wird.
Die jetzt gefundene vorläufige Einigung muss noch vom Rat und EP formell bestätigt werden. Jaschar Stölting