Rat unterstützt stärkere Beschränkung von Abfallexporten
Der Rat hat mit einer am 24. Mai beschlossenen Position zum Vorschlag der EU-KOM zur Aktualisierung der Abfallverbringungs-VO verschärfte Bedingungen für Abfallexporte unterstützt. So stimmt er Einschränkungen für die Ausfuhr von Abfällen zur Beseitigung in einem anderen MS ebenso zu wie der Beschränkung der Verbringung ungefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Staaten.
Zu Verfahren und Fristen werden dabei eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen: So soll z. B. die Frist zur Umsetzung der neuen Exportregeln auf drei Jahre nach Inkrafttreten der VO verlängert werden. Das EP hatte seine Position für die Verhandlungen bereits am 17. Januar festgelegt. In erster Linie hatten die Abgeordneten dabei im Unterschied zum Rat befürwortet, die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder vollkommen auszuschließen und in OECD-Länder innerhalb von vier Jahren schrittweise einzustellen.
Zudem wurde ein Verbot des Exports von Abfällen vorgeschlagen, die mit Persistenten Organischen Schafstoffen verunreinigt sind. Nachdem nun Rat und EP ihre Verhandlungspositionen festgelegt haben, kann der Trilog über die VO aufgenommen werden. Brigitte Köhnlein