Rat verabschiedet Rückkehrverordnung

© European Union
Auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 1. Oktober hat der Rat die Verordnung zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der EU aufhältigen Drittstaatsangehörigen (Rückkehrverordnung) verabschiedet. Nach der informellen Einigung zwischen Rat und EP Anfang Juni hatte das EP die neuen Vorschriften bereits am 18. Juni angenommen.
Die Rückkehrverordnung ergänzt das Migrations- und Asylpaket und soll zu dessen erfolgreicher Umsetzung beitragen. Ziel der Verordnung ist es, die Rückführungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gleichzeitig soll durch die neuen Regelungen sichergestellt werden, dass die Grundrechte und das Völkerrecht, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Verbots von Kollektivausweisungen, im Rückführungsprozess uneingeschränkt gewahrt werden.
Im Mittelpunkt der neuen Regelungen steht die Europäische Rückkehranordnung. Diese soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Rückkehrentscheidung eines anderen Mitgliedstaates anzuerkennen. Die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen bleibt hingegen vorerst freiwillig. Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Mitgliedstaaten zudem, Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht in der EU, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, in Rückkehrzentren in Nicht-EU-Ländern zurückzuführen. Erforderlich hierfür ist der Abschluss eines Abkommens oder einer Vereinbarung mit dem betreffenden Nicht-EU-Land. Darüber hinaus werden mit den neuen Vorschriften spezifische Verpflichtungen für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht und entsprechende Sanktionen eingeführt.
Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am darauffolgenden Tag in Kraft treten. Franziska Klug
