Rat verbschiedet Empfehlung zur Stärkung der Jugendgarantie
Der Rat hat am 30. Oktober einstimmig die Empfehlung „Eine Brücke zu Arbeitsplätzen – Stärkung der Jugendgarantie“ verabschiedet. Sie ersetzt die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einrichtung einer Jugendgarantie.
Hauptziel dieser Empfehlung ist eine bessere Unterstützung der Jugendbeschäftigung in der EU, insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie.
Mit der erneuerten Jugendgarantie wird die Verpflichtung der Mitgliedstaaten bekräftigt, nationale Systeme einzurichten, mit denen junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Eintreten von Arbeitslosigkeit oder Ausscheiden aus dem formalen Bildungssystem ein Angebot für Beschäftigung, Bildung, Praktikum oder Ausbildung erhalten sollen. Die Altersgrenze der Zielgruppe wird von 25 auf 29 Jahre erweitert.
Die in der Empfehlung enthaltenen Maßnahmen sollen mit EU-Mitteln und Investitionen der Mitgliedstaaten verwirklicht werden. Insbesondere der ESF+, die Aufbau- und Resilienzfazilität und REACT-EU sollen der Finanzierung dienen. Florian Lescow
PM des Rats(EN)