Ratsposition zur Überarbeitung des EU-Rahmens für betriebliche Altersversorgung festgelegt

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Mit der Überarbeitung des EU-Rahmens für betriebliche Altersversorgungsfonds, auch bekannt als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (institutions for occupational retirement provision, IORP), soll der Rechtsrahmen für die betriebliche Altersversorgung und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verbessert werden.
Insgesamt hält der Rat in seiner am 26. Juni festgelegten Verhandlungsposition an zentralen Elementen des Kommissionsvorschlags fest. Dazu zählen insbesondere die Einführung des „Prudent Person Principle“, wonach Anlagen im Einklang mit angemessenen Risikoniveaus getätigt werden sollen, die Regelungen zu Mehrarbeitgeber- und Mehrschema-Einrichtungen, ein harmonisierter Rahmen für nationale und grenzüberschreitende Bestandsübertragungen und grundlegende Verhaltensregeln. Gleichzeitig soll der Charakter der Richtlinie als Mindestharmonisierung gestärkt und den Mitgliedstaaten mehr Spielraum eingeräumt werden, um nationale Besonderheiten der Altersversorgung zu berücksichtigen.
Wie die Stärkung des EU-weiten privaten Altersvorsorgeprodukts (PEPP) ist auch die Überarbeitung des IORP-Rahmens als zentrales Ziel sowohl in der Agenda der „Spar- und Investitionsunion“ (SIU) als auch im EU-Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ festgeschrieben. Die nun verabschiedete Verhandlungsposition dient dem Rat als Mandat, Verhandlungen mit dem EP über die Änderungen an der IORP-II-Richtlinie aufzunehmen, sobald das EP seinen Standpunkt festgelegt hat. Merle Andraschko
