Ratsposition zur Überarbeitung des EU-weiten privaten Altersvorsorgeprodukts festgelegt
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Mit der Überarbeitung soll das EU-weite private Altersvorsorgeprodukt (PEPP) für Sparer zu einer attraktiveren, leichter zugänglichen und einfacheren Option werden. Wie der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sieht auch die am 24. Juni gefasste Verhandlungsposition des Rates vor, die Pflicht zur Anlageberatung bei sogenannten Basis-PEPPs abzuschaffen. Eine Beratung soll in diesen Fällen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Kundinnen und Kunden erfolgen.
In seinem Standpunkt hat der Rat zudem die von der KOM vorgeschlagenen Bestimmungen zu den Anlagebeschränkungen für einfache PEPPs beibehalten. Zusätzliche Flexibilität soll dadurch gewährt werden, dass bis zu 5% des Portfolios eines PEPPs in andere Vermögenswerte als einfache, unkomplizierte Vermögenswerte, einschließlich alternativer Vermögenswerte, investiert werden dürfen. Der Rat hat zudem das Ziel der KOM beibehalten, Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der PEPP zu erleichtern.
Das PEPP ist ein 2019 eingeführtes, EU-weites freiwilliges individuelles Altersvorsorgeprodukt, das bestehende staatliche und betriebliche Rentensysteme und nationale private Altersvorsorgesysteme ergänzen soll. Die nun verabschiedete Verhandlungsposition bildet das Mandat des Rates für die Aufnahme von Gesprächen mit dem EP über die Änderungen an der PEPP-VO. Merle Andraschko
