Recht auf Reparatur
Nach einem KOM-Vorschlag vom 22. März soll es für Konsumentinnen und Konsumenten erheblich leichter und preiswerter werden, defekte Produkte reparieren zu lassen. Mit dieser Maßnahme im Rahmen des European Green Deal soll die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Innerhalb der Garantiezeit müssten Verkäufer damit eine kostenlose Reparatur anbieten, wenn diese gleichwertig oder billiger ist als ein Ersatz. Über die gesetzliche Garantie hinaus soll beim Hersteller eine Reparatur verlangt werden können. Dies gilt für Produkte, für die nach EU-Recht Reparaturanforderungen bestehen, wie z. B. Beispiel Haushaltswaschmaschinen und -trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger und Server. Mobiltelefone und Tablets kommen dazu, sobald dafür Ökodesign-Anforderungen verabschiedet sind. Die Verpflichtung soll für die Dauer von fünf bis zehn Jahren nach Lieferung gelten, wenn die Reparatur nicht technisch unmöglich ist.
Eine Online-Vermittlungsplattform für Reparaturen, eine standardisierte Reparaturinformation, die bei jeder Werkstatt angefordert werden kann, und eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen sollen zusätzlich zu mehr Transparenz und verlässlicher Information beitragen. Brigitte Köhnlein