Recht auf Reparatur: EP beschließt Verhandlungsposition
Die Reparatur defekter Waren erleichtern, damit Abfall reduzieren und gleichzeitig den Reparatursektor unterstützen – dieses Ziel verfolgt die KOM mit ihrem Vorschlag für eine RL zur Förderung der Reparatur von Waren. Hierzu hat das EP am 21. November seine Verhandlungsposition beschlossen, die Positionierung des Rats steht noch aus.
In der neuen RL ist vorgesehen, Verkäufer zu verpflichten, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist einer Reparatur den Vorzug zu geben, wenn sie billiger oder gleichwertig mit dem Austausch einer Ware ist. Dies gilt nicht, wenn eine Reparatur nicht umsetzbar oder unzumutbar für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Die Abgeordneten schlagen nun vor, die gesetzliche Garantie um ein Jahr zu verlängern, sobald ein Produkt repariert wurde. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen laut RL das Recht haben, nach Ablauf der Garantie eine Reparatur von Produkten wie Waschmaschinen, Staubsaugern, Smartphones und Fahrrädern zu verlangen. Um die Reparatur attraktiver zu machen, wollen die Abgeordneten erreichen, dass die Hersteller für die Dauer der Reparatur leihweise Ersatzgeräte zur Verfügung stellen. Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, sollte stattdessen ein generalüberholtes Gerät angeboten werden. Hohe Kosten, ein schwieriger Zugang zu Reparaturdiensten oder eine reparaturunfreundliche Konstruktion halten die Verbraucherinnen und Verbraucher oft davon ab, ein Produkt reparieren zu lassen. Nach dem Standpunkt des EP hätten unabhängige Reparaturbetriebe und Endverbraucher guten Zugang zu allen Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Werkzeugen zu angemessenen Kosten.
Online-Plattformen sollen zusätzlich helfen, lokale Reparaturwerkstätten, einschließlich Reparatur-Cafés und Verkaufsstellen für aufgearbeitete Waren, zu finden. Um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen, schlagen die Abgeordneten außerdem vor, finanzielle Anreize über nationale Reparaturfonds anzubieten. Brigitte Köhnlein