Recht auf Reparatur in Kraft

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Seit dem 31. Juli gilt in der EU das neue „Recht auf Reparatur“. Ziel ist es, die Reparatur defekter Produkte zu vereinfachen, Abfälle zu reduzieren und die Lebensdauer von Produkten zu verbessern. Die neuen Regelungen gelten für große Haushaltsgeräte und Geräte mit elektronischem Display.
Die Hersteller sind verpflichtet, eine schnelle und kostengünstige Reparatur von Produkten anzubieten und die Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist über diese Möglichkeit zu informieren. Hierzu müssen sie auf ihren Websites entsprechende Informationen über Reparaturdienste und Preise bereitstellen.
Wird eine Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren durchgeführt, verlängert sich diese zudem um mindestens 12 Monate. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bleiben die Hersteller zur Reparatur verpflichtet. Für das Jahr 2027 ist eine europäische Online-Plattform geplant, die bei der Suche nach geeigneten Reparaturbetrieben unterstützen soll. Franziska Klug
