Rechtsstaatlichkeitsmechanismus: KOM schlägt Aussetzung der Kohäsionsmittel Ungarns in Höhe von 7,5 Mrd. € vor
Die KOM hat dem Rat am 18. September einen gegen Ungarn gerichteten Beschluss nach der Konditionalitätsverordnung (VO 2020/2092) vorgeschlagen.
Der Beschluss sieht insbesondere die Aussetzung der Kohäsionsmittel in Höhe von rund 7,5 Mrd. € vor.
Die Konditionalitätsverordnung ist seit Januar 2021 in Kraft. Den darin geregelten Rechtsstaatlichkeitsmechanismus hat die KOM erstmalig am 27. April 2022 gegen Ungarn aufgrund des Vorwurfs der Korruption eingeleitet.
Laut KOM habe Ungarn nunmehr zwar Maßnahmen vorgeschlagen, die „grundsätzlich die vorliegenden Probleme lösen könnten, wenn sie in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften im Einzelnen ordnungsgemäß festgelegt und entsprechend umgesetzt werden“. Bis zur Durchführung der Umsetzungsschritte gehe man aber weiter von einem Risiko für den Haushalt aus.
Der Rat hat nun einen Monat Zeit, um mit qualifizierter Mehrheit über die Annahme des Beschlusses zu beraten. Diese Frist kann um höchstens zwei Monate verlängert werden. Jaschar Stölting