Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen und ozonabbauenden Stoffen
Am 17. Januar wurden im EP mit großer Mehrheit zwei Regelungen zur weiteren Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen (F-Gasen) und Ozon abbauenden Stoffen (ODS) angenommen. F-Gase, die in Kühlschränken, Klimaanlagen, Wärmepumpen, beim Brandschutz, in Schaumstoffen oder elektrischen Schaltanlagen verwendet werden, sowie ozonabbauende Stoffe, die u. a. in Feuerlöschern und bei der Schädlingsbekämpfung zum Einsatz kommen, sind extrem wirksame Treibhausgase. In der RL zur Reduzierung von F-Gasen wird ein vollständiger Ausstieg aus teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050 vorgesehen. Außerdem wird ein Zeitplan zur stetigen Reduzierung von F-Gasen bis 2049 aufgestellt, in dem die Produktionsrechte und Quoten für das Inverkehrbringen schrittweise herabgesetzt werden. Des Weiteren werden spezifische Ausstiegstermine für die Verwendung von F-Gasen in Produkten vorgegeben, für die es technisch und wirtschaftlich machbar ist, auf Alternativen umzusteigen.
Mit der VO zur Reduzierung von ODS wurde die geltende EU-Richtlinien zum Schutz der Ozonschicht überarbeitet. Die wichtigsten Punkte sind (1) die Vermeidung von Emissionen aus alten Produkten und Geräten, wie z. B. bestimmten Isolierschäumen in Gebäuden. Begrenzte Ausnahmen gelten für die Verwendung als Ausgangsstoffe in der pharmazeutischen oder chemischen Industrie; (2) die regelmäßige Bewertung von Alternativen in der Industrie, die zum Umstieg verhelfen sollen; (3) Einführung von Anforderungen für die Rückgewinnung, das Recycling und die Aufarbeitung von ODS in Baumaterialien bei Renovierungen. Die neuen Vorschriften sollen auf alle ODS ausgedehnt werden, auch auf solche, die nicht im Montrealer Protokoll enthalten sind.
Beide Regelungen müssen nun noch vom Rat formell angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und nach einer Frist von 20 Tagen wirksam werden. Nick Bornemann / Brigitte Köhnlein