Reform des EU-Zollkodex: Einigung im Trilog

© European Union, 2025
Am 26. März erzielten EP und Rat eine Einigung über eine umfassende Reform des EU-Zollkodex. Ziel ist es, den stark wachsenden Onlinehandel besser zu erfassen, Kontrollen effizienter zu gestalten und Zuständigkeiten klarer zu regeln.
Künftig soll für jeden einzelnen Gegenstand aus Nicht-EU-Ländern, der direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU versendet wird, eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Außerdem gelten Verkäufer und Online-Plattformen als Importeure und müssen Zollinformationen bereitstellen, Abgaben entrichten und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherstellen. Dafür ist eine Niederlassung oder Vertretung in der EU erforderlich. Bei Verstößen drohen Bußgelder von ein bis sechs Prozent des jährlichen Importwerts sowie der Entzug besonderer Zollprivilegien.
Zudem wird ein vereinfachtes Verfahren für verlässliche Unternehmen eingeführt, das weniger Kontrollen und flexiblere Zahlungsmodalitäten ermöglicht. Eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille, Frankreich, soll künftig die Zusammenarbeit koordinieren, Risiken steuern und einen gemeinsamen Zolldaten-Hub betreiben, der nationale Zollsysteme ersetzt. Die Einigung muss noch formell von EP und Rat bestätigt werden, bevor die VO in Kraft treten kann. Tanja Winninger
