Regeln gegen „Greenwashing“
Gemeinsame Kriterien für freiwillige Angaben von Unternehmen zur Nachhaltigkeit von Produkten schlägt die KOM mit einem am 23. März veröffentlichten RL-Vorschlag zur Substantiierung von Umweltaussagen, sog. “Green Claims Directive“, vor. Damit sollen informierte Entscheidungen der Konsumentinnen und Konsumenten für nachhaltige Produkte ermöglicht und ein „Greenwashing“ verhindert werden.
Die vorgeschlagene RL würde die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, für die Einhaltung von Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitsangaben von Unternehmen zu sorgen. Es werden u. a. wissenschaftliche Belege, faire und begründete Vergleiche sowie kontrollierte und transparente Umweltzeichen gefordert. Die Mitgliedstaaten sollen dabei für die Einführung von Überprüfungs- und Durchsetzungsverfahren verantwortlich sein, die von unabhängigen und akkreditierten Stellen durchgeführt werden. Verbraucherorganisationen sollen klagen können, wenn der Verdacht besteht, dass die Mindestanforderungen für freiwillige Herstellerangaben zur Nachhaltigkeit nicht erfüllt werden. Brigitte Köhnlein