RL gegen Greenwashing
Das EP hat endgültig grünes Licht für eine RL gegeben, in der die Produktkennzeichnung verbessert und die Verwendung irreführender Umweltangaben verboten werden soll. Dies soll darauf abzielen, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Mit der RL werden die Regeln für faire Geschäftspraktiken und Verbraucherrechte aktualisiert.
Konkret sollen Garantieinformationen deutlich sichtbarer sein. Außerdem wird ein Verbot von allgemeinen Umweltaussagen, wie z. B. „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“, ohne Nachweis einer positiven Umweltleistung angestrebt. Auch sollen in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel zugelassen werden, die auf offiziellen Zertifizierungsregelungen beruhen oder von öffentlichen Stellen eingeführt wurden. Die neue RL soll mit der RL über umweltbezogene Angaben zusammenwirken; diese wird derzeit im zuständigen Ausschuss des EP diskutiert. Damit soll ein weiterer Schritt in Richtung einer transparenteren und nachhaltigeren Wirtschaft vollzogen werden. Nick Bornemann / Brigitte Köhnlein