RL über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom EP bestätigt
Die überarbeitete Kommunalabwasser-RL, die am 10. April im EP abgesegnet worden ist, umfasst nun kleinere Gemeinden als bisher und setzt, abgestuft nach der Größe der jeweiligen Siedlung, neue Fristen für die Etablierung von Sammelsystemen und die Einführung bestimmter Reinigungsstufen.
Städte mit einer Abwasserlast, die 150.000 Einwohnern oder mehr entspricht, sollen ab 2039 die vierte Reinigungsstufe einführen, mit der auch Mikroverunreinigungen wie Arzneimittel und Kosmetikrückstände entfernt werden. Für kleine Ansiedlungen ab 10.000 Einwohnerwerten soll dies ab 2045 gelten. Die Hersteller von Produkten, die zu einer Verschmutzung des kommunalen Abwassers durch Mikroverunreinigungen führen, werden zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe herangezogen. Das Ziel der Klimaneutralität von Abwasseranlagen soll schrittweise erreicht werden.
Die RL muss noch vom Rat bestätigt werden. Brigitte Köhnlein