RL über Umweltaussagen: Rat bestimmt Standpunkt
Mit dem Vorschlag der KOM für eine RL über Umweltaussagen soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche, vergleichbare und überprüfbare umweltbezogene Produktangaben erhalten. Damit sollen die Voraussetzungen verbessert werden für fundierte umweltfreundlichere Entscheidungen bei Kauf von Produkten oder bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung.
Mit der RL werden daher Mindestanforderungen für die Begründung, Kommunikation und Überprüfung ausdrücklicher umweltbezogener Angaben festgelegt. Der Rat hat nun am 17. Juni seine Verhandlungsposition dazu bestimmt. Dabei werden Änderungen in Bezug auf Anwendungsbereich und Verfahren befürwortet, für klimabezogene Angaben sollen neue Anforderungen eingeführt werden. Bestehende Umweltzeichen, die den EU-Standards entsprechen, sollen bestehen bleiben. Brigitte Köhnlein