RL zur Mindestbesteuerung: Rat erzielt Einigung
Am 12. Dezember erzielte der Rat eine Einigung bei der RL zur Mindestbesteuerung, mit der in der EU die Säule 2 des OECD-Rahmenabkommens umgesetzt wird. Hierfür war Einstimmigkeit erforderlich. Das Dossier war zunächst lange Zeit von Polen blockiert worden. Als ein Einlenken Polens absehbar wurde, erklärte Ungarn, dem RL-Vorschlag nicht zustimmen zu können. Dieses Veto Ungarns konnte nun überwunden werden.
Von den neuen Regeln werden nur große, multinational operierende Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. € p.a. betroffen sein. Die Vorschriften sollen das Risiko der Gewinnverkürzung und -verlagerung verringern. Zudem wird über die RL sichergestellt, dass die großen multinationalen Unternehmen den vereinbarten globalen Mindestsatz von 15% an Körperschaftsteuer auch tatsächlich zahlen.
Die RL muss bis Ende 2023 umgesetzt werden. Mit der Annahme der RL wird die EU weltweit eine Führungsrolle bei der Umsetzung des OECD-Rahmenabkommens einnehmen. Christoph Frank