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17. Dezember 2021/inBeschäftigung & Soziales, Deutsch

Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gefährlichen chemischen Stoffen

Der Rat und das EP haben am 16. Dezember eine politische Einigung über eine Aktualisierung der RL über Karzinogene und Mutagene erzielt. Mit dieser Änderung soll der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gefährlichen chemischen Stoffen verbessert werden.

Schutz vor gefährlichen chemischen Stoffen

© pexels_pixabay

Konkret werden Grenzwerte für die Exposition gegenüber Acrylnitril und Nickelverbindungen festgelegt und die Grenzwerte für Benzol gesenkt. Darüber hinaus haben der Rat und das EP vereinbart, den Anwendungsbereich der RL auf reproduktionstoxische Stoffe auszuweiten. Dabei handelt es sich um Chemikalien, die das menschliche Fortpflanzungssystem schädigen können.

In Bezug auf gefährliche Arzneimittel wird die KOM aufgefordert, Leitlinien für die Ausbildung, Aufsicht und Überwachung herauszugeben. Damit sollen Beschäftigte, die mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen Arzneimitteln umgehen, besser für den sicheren Umgang mit diesen geschult werden.

Nach Angaben der KOM sind mehr als eine Million Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz Acrylnitril, Nickelverbindungen und Benzol ausgesetzt. Jedes Jahr sind 52 % der arbeitsbedingten Todesfälle in der Europäischen Union auf Krebs zurückzuführen. Die neuen Vorschriften sollen daher die Exposition gegenüber krebserregenden Chemikalien für schätzungsweise eine Million Beschäftigte verringern. Florian Lescow

PM des Rates

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