Schutz des EU-Haushalts: Leitlinien zum Konditionalitätsmechanismus
Die KOM hat am 2. März ihre Leitlinien zum Konditionalitätsmechanismus, der im Zuge der Verhandlungen zum MFR 2021-2027 erstmals eingeführt wurde, veröffentlicht. Der Veröffentlichung vorangegangen war ein Urteil des EuGHs vom 16. Februar, in dem der Gerichtshof die rechtliche Grundlage sowie die unmittelbare Wirkung der VO bestätigt hatte.
Die Leitlinien, die in Form einer Mitteilung veröffentlicht wurden, erläutern die Anwendung der Konditionalitäts-VO in fünf Bereichen: (1) Voraussetzungen für den Erlass von Maßnahmen; (2) Verhältnis zwischen der Konditionalitäts-VO und anderen Instrumenten zum Schutz des EU-Haushalts, einschließlich der EU-Haushaltsordnung und der sektorspezifischen Vorschriften; (3) Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen; (4) Verfahren vor Vorschlag von Maßnahmen; (5) Schutz der Rechte von Endempfängern und Begünstigten von EU-Mitteln. Des Weiteren listet die KOM im Anhang zur Mitteilung Beispiele für etwaige Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit auf und stellt auch ein Beschwerde-Formblatt zur Verfügung.
Mit der Vorlage der Mitteilung kann die KOM nun etwaige Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit mit Bezug zum EU-Haushalt ahnden und bereits vorliegende Verdachtsfälle weiterverfolgen. Zu gegebener Zeit will die KOM zudem die Leitlinien überprüfen, dann unter Einbindung von EP und Mitgliedstaaten. Christoph Frank