Sechstes Sanktionspaket der EU gegen Russland ist in Kraft getreten
Am 3. Juni traten die Sanktionen und weitere Maßnahmen der EU gegen Russland, die im Rahmen des sog. Sechsten Sanktionspakets auch Gegenstand der Beratungen des Sondergipfels der Staats- und Regierungschefs vom 30./31. Mai waren, mit deren Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Hintergrund ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der nunmehr seit 100 Tagen geführt wird.
Wesentlicher Bestandteil des neuen Pakets ist ein europäisches Importembargo gegen russisches Erdöl und Ölprodukte. Ausnahmen sind für Ungarn, die Slowakei und Tschechien vorgesehen. Insgesamt soll hierdurch der Ölimport bis Ende des Jahres um wenigstens 90 %sinken.
Ferner wird die Sberbank, die größte russische Bank, aus dem Swift-System ausgeschlossen, und es wird drei russischen Fernseh- bzw. Nachrichtensendern die Programmverbreitung in der EU untersagt. Auch werden 65 weitere Personen und 18 Unternehmen auf der Sanktionsliste der EU gesetzt.
Nicht sanktioniert wird hingegen das russisch-orthodoxe Kirchenoberhaupt Patriarch Kirill I., der auf Druck der Ungarischen Regierung in letzter Minute von der Liste genommen wurde. Marcus Körber
PM des Rates (EN)