Steuern: KOM veröffentlicht RL-Vorschlag zur Förderung von Eigenkapitalbildung in Unternehmen
Im Nachgang ihrer Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert aus dem Mai 2021, in der ein entsprechendes Vorhaben bereits angekündigt worden war, hat die KOM am 11. Mai einen RL-Vorschlag zur Einführung eines Freibetrags zur Reduzierung von Verschuldungsanreizen (debt-equity bias reduction, DEBRA) und zur Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsausgaben vorgelegt.
Ziel ist es, Eigenkapital über die Einführung eines Freibetrags steuerlich genauso zu behandeln wie Fremdkapital. Zu diesem Zweck würden Erhöhungen des Eigenkapitals von einem Steuerjahr zum nächsten von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig sein, ebenso wie Fremdkapital. Hintergrund hierfür ist, dass das nationale Steuerrecht derzeit oftmals Fremdkapitalfinanzierung steuerlich begünstigt, während die mit der Eigenkapitalfinanzierung verbundenen Kosten steuerlich nicht geltend gemacht werden können.
Über die Einführung eines Freibetrags für Eigenkapital und begrenzter Zinsabzugsfähigkeit rechnet die KOM mit einem Investitionszuwachs von 0,26 % des BIP bzw. mit einem BIP-Anstieg um 0,018 %. Die KOM betont auch, dass einige MS, darunter Polen, Italien, Belgien, Portugal, Zypern und Malta, bereits über entsprechende steuerrechtliche Regelungen verfügen würden.
Der Vorschlag kann auch als Beitrag zur Verringerung der Gesamtverschuldung von Unternehmen angesehen werden. So hat die Gesamtverschuldung von Kapitalgesellschaften (ohne Finanzunternehmen) in der EU im Jahr 2020 bei etwa 14,9 Bio. € bzw. 111 % des BIP gelegen. Diesen Anstieg betrachtet die KOM als ungünstige Entwicklung.
Der KOM-Vorschlag muss nun im Rat diskutiert werden. Aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses im Steuerbereich ist nicht mit einer zügigen Annahme zu rechnen. Christoph Frank