Ratsposition zur Überarbeitung des EU-weiten privaten Altersvorsorgeprodukts festgelegt
Mit der Überarbeitung soll das EU-weite private Altersvorsorgeprodukt (PEPP) für Sparer zu einer attraktiveren, leichter zugänglichen und einfacheren Option werden. Wie der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sieht auch die am 24. Juni gefasste Verhandlungsposition des Rates vor, die Pflicht zur Anlageberatung bei sogenannten Basis-PEPPs abzuschaffen. Eine Beratung soll in diesen Fällen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Kundinnen und Kunden erfolgen.
