Revision der allgemeinen EU-Arzneimittelgesetzgebung
Die KOM hat am 26. April ihren Vorschlag für eine umfangreiche Überarbeitung des über 20 Jahre alten EU-Arzneimittelrechts vorgelegt. Die Revision verfolgt zwei grundsätzliche Zielsetzungen:
Einerseits soll der zeitnahe Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln europaweit sichergestellt werden. Schließlich sind in den osteuropäischen und kleineren Mitgliedstaaten derzeit nur rund 10 % der neu zugelassenen Medikamente verfügbar. Andererseits soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharmaindustrie gestärkt werden.