Vorläufige Einigung zur Bodenüberwachungs-RL
Am 10. April haben sich Rat und EP auf Vorgaben für die Bodenüberwachung in der EU geeinigt. Künftig sollen Probenahmestellen auf Grundlage einer gemeinsamen EU-Methodik ausgewählt werden.
Am 10. April haben sich Rat und EP auf Vorgaben für die Bodenüberwachung in der EU geeinigt. Künftig sollen Probenahmestellen auf Grundlage einer gemeinsamen EU-Methodik ausgewählt werden.
Die von der KOM vorgeschlagene RL zur Bodenüberwachung zielt darauf ab, das Monitoring der Bodengesundheit verbindlich vorzuschreiben sowie Leitprinzipien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung und dem Umgang mit Altlasten festzulegen.