KOM stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen „Ultra Vires“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein
Am 2. Oktober hat die KOM bekanntgegeben, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 im Zusammenhang mit dem Public-Sector-Purchase-Programm der EZB zum Kauf von Staatsanleihen einzustellen.