Einigung über CBAM-Vereinfachung
Rat und EP haben am 18. Juni eine vorläufige Einigung über die Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erzielt, einen Vorschlag aus dem so genannten „Omnibus I“-Legislativpaket.
Rat und EP haben am 18. Juni eine vorläufige Einigung über die Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erzielt, einen Vorschlag aus dem so genannten „Omnibus I“-Legislativpaket.
Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine allgemeine Ausrichtung zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, carbon border adjustment mechanism) geeinigt. Es ist damit das erste Dossier des „Fit-für-55“-Pakets, zu dem im Rat eine gemeinsame Position und damit eine Grundlage für die Verhandlungen mit dem EP erreicht wurde.
Am 14. Juli veröffentlichte die KOM ihren VO-Vorschlag über die Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Dieser Mechanismus soll als Schutz das sogenannte „carbon leakage“ verhindern, also das Verlagern von Produktionsstätten in einen Drittstaat mit weniger strengen Emissionsauflagen. Bislang wird carbon leakage v. a. durch die Zuteilung von kostenfreien Verschmutzungsrechten im europäischen Emissionshandel (EHS) für Sektoren, die besonders im internationalen Wettbewerb stehen, verhindert. Allerdings schwächt die kostenlose Zuteilung aus Sicht der KOM das Preissignal und damit den Anreiz, in Emissionsreduktionen zu investieren. Dies soll sich mit dem CBAM ändern.
