Neue Grundsätze für die Bewertung schädlicher Stoffe
Um den Ausstieg aus der Nutzung der gefährlichsten Stoffe für nicht essentielle Anwendungen zu beschleunigen und gleichzeitig für Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen, hat die KOM am 22. April im Zusammenhang mit der Chemikalienstrategie das Konzept der wesentlichen Verwendungszwecke („essential use concept“) vorgelegt.