NIS 2-RL zur Stärkung der Cybersicherheit und -resilienz angenommen
Nach dem EP hat auch der Rat am 28. November die RL über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS 2-RL) angenommen.
Die NIS 2-RL wird die derzeitige RL über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-RL) ersetzen. Die EU schafft damit die Grundlage für Maßnahmen zum Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit und für die Meldepflichten in den umfassten Sektoren. Ziel ist es, die Cybersicherheitsanforderungen in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren.