Klimaziel für 2040
Die KOM hat am 2. Juli als EU-Klimaziel für 2040 vorgeschlagen, die Nettotreibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 90 % zu senken, und einen entsprechenden Entwurf für die Änderung des EU-Klimagesetzes vorgelegt.
Die KOM hat am 2. Juli als EU-Klimaziel für 2040 vorgeschlagen, die Nettotreibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 90 % zu senken, und einen entsprechenden Entwurf für die Änderung des EU-Klimagesetzes vorgelegt.
Die zweite Ausgabe des Umweltberichts zum europäischen Seeverkehr gibt einen aktuellen Überblick über die Umweltfolgen des Sektors und eine Bewertung der Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit. Er wurde am 4. Februar gemeinsam von der Europäischen Agentur für die Sicherheit im Seeverkehr (EMSA) und der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht.
Die KOM hat am 6. Februar auf Basis einer umfangreichen Folgenabschätzung vorgeschlagen, als EU-Klimaziel für das Jahr 2040 eine Reduktion der CO2-Emissionen um 90 % gegenüber 1990 festzulegen. Sie liegt damit im Rahmen der Empfehlung des Wissenschaftlichen Klimabeirats der EU.
Am 17. Januar wurden im EP mit großer Mehrheit zwei Regelungen zur weiteren Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen (F-Gasen) und Ozon abbauenden Stoffen (ODS) angenommen. F-Gase, die in Kühlschränken, Klimaanlagen, Wärmepumpen, beim Brandschutz, in Schaumstoffen oder elektrischen Schaltanlagen verwendet werden, sowie ozonabbauende Stoffe, die u. a. in Feuerlöschern und bei der Schädlingsbekämpfung zum Einsatz kommen, sind extrem wirksame Treibhausgase.
Rat und EP haben am 29. November eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der RL über Industrieemissionen (IED) und die VO über die Einrichtung eines Industrieemissionsportals (IEP) erzielt. Die RL ist das zentrale EU-Instrument zur Begrenzung der Umweltbelastung durch Industrieanlagen. In der VO wird festgelegt, dass Betriebe eine Genehmigung der nationalen Behörden benötigen, wobei die besten verfügbaren Techniken (BVT) als Standard gelten.
Am 16. Oktober hat sich der Rat der Verkehrsminister auf eine allgemeine Ausrichtung zur Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für LKW und Busse geeinigt. Die KOM hatte im Februar einen VO-Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Bestimmungen vorgelegt, wonach schrittweise strengere Emissionsnormen eingeführt werden sollen.
Am 28. Juni hat die KOM die nationalen Emissionszuweisungen für dieses Jahr sowie die beiden Folgejahre 2024 und 2025 nach der Lastenteilungs-VO veröffentlicht.
Mit der Übermittlung der sogenannten Emissionsinventare, also der genauen Aufschlüsselung der in der EU ausgestoßenen Treibhausgasemissionen, an das Klimasekretariat der Vereinten Nationen hat die KOM die EU-Emissionsdaten bis 2020 finalisiert.
Am 15. Dezember veröffentlichte die KOM ihren Vorschlag für eine VO zur Reduktion der Methanemissionen im Energiesektor. Damit will sie erreichen, dass die sehr klimawirksamen Methanemissionen aus diesem Sektor künftig vermieden werden. Zwar emittiert beispielsweise die Landwirtschaft mehr Methan, die Vermeidung der Emissionen aus dem Energiesektor gilt aber als leichter erreichbar.
Am 14. Dezember hat die KOM vor dem Hintergrund des 750 Mrd. € schweren Aufbauinstruments Next Generation EU (NGEU) angekündigt, insgesamt 50 Mrd. € an langlaufenden Anleihen im ersten Halbjahr 2022 an den Kapitalmärkten aufnehmen zu wollen. Diese langlaufenden Emissionen sollen um sog. EU-Bills, also Kurzläufer, ergänzt werden.
