EU-Lieferkettengesetz: EP legt Position fest
Das EP hat am Donnerstag, den 1. Juni, seine Position zur RL über Sorgfaltspflichten von Unternehmen, auch EU-Lieferkettengesetz genannt, angenommen. Die RL soll in der EU ansässige Unternehmen dazu verpflichten, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Dabei sollen Unternehmen die Risiken für negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette bewerten.