Neue Vorschriften: Umwelt-NGOs können EU-Beihilfen überprüfen lassen
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben im Zusammenhang mit EU-Beihilfebeschlüssen Zugang zu Gerichten erhalten. Die KOM veröffentlichte am 12. März eine entsprechende Änderung der Beihilfevorschriften und aktualisierte die Durchführungsverordnung über staatliche Beihilfen und den Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren.
