Informelle Einigung zur Aarhus-VO
Rat und EP haben sich am 12. Juli auf eine informelle politische Einigung zur Aarhus-VO verständigt. Damit soll die Aarhus-VO in volle Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus gebracht werden. Die Überarbeitung der Aarhus-VO war nötig geworden, da der Beschwerdeausschuss des Übereinkommens festgestellt hatte, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten in Fragen des EU-Umweltrechts gegen das Abkommen verstoßen. Rat und EP müssen die informelle Einigung nun formell bestätigen, anschließend kann die neue VO in Kraft treten.