Konditionalitätsmechanismus: EuGH weist Klage Polens und Ungarns ab
Der EuGH hat am 16. Februar in einem Urteil die von Polen und Ungarn eingereichte Klage gegen den Konditionalitätsmechanismus, womit die im Zuge der Verhandlungen zum MFR-Paket 2021-2027 eingeführte VO über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit bezeichnet wird, abgewiesen. Die Rechtssache wurde auf Antrag des EP im beschleunigten Verfahren behandelt, die Entscheidung selbst wurde im Plenum des Gerichtshofs getroffen. Neben der KOM traten als Streithelfer des EP und des Rats Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Finnland, Schweden auf.