Europäischer Rechnungshof sieht Risiken durch komplexere Architektur der GAP ab 2028
Am 5. Februar hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) eine Stellungnahme zu der von der KOM vorgeschlagenen Ausgestaltung der GAP ab 2028 und zu flankierenden Änderungen der gemeinsamen Marktorganisation angenommen. Dabei nimmt der EuRH auch die geplante Einbettung der GAP in einen neuen Fonds mit Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) in den Blick.
