KOM schlägt die Aussetzung der Naturschutzregelung zur Flächenstilllegung für ein Jahr vor
Eine der Regeln für besseren Naturschutz in der Landwirtschaft soll nach einem am 31. Januar veröffentlichten Vorschlag der KOM für ein weiteres Jahr ausgesetzt werden. Die Regeln für den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) bilden die Voraussetzung, damit landwirtschaftliche Betriebe in der aktuellen Förderperiode EU-Subventionen erhalten.