EP nimmt neue Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche an
In seiner letzten Sitzung vor den Europawahlen hat das EP-Plenum am 24. April das Paket zur Überarbeitung der Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-Paket) angenommen.
In seiner letzten Sitzung vor den Europawahlen hat das EP-Plenum am 24. April das Paket zur Überarbeitung der Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-Paket) angenommen.
Am 18. Januar haben Rat und EP eine vorläufige Einigung über Teile des Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erzielt. Das sog. AML-Paket war von der KOM im Juli 2021 vorgeschlagen worden und enthielt neben einer VO und einer RL auch den Vorschlag zur Einführung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche namens AMLA.
Am 13. Dezember haben Rat und EP eine vorläufige Einigung über die Einrichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) erreicht. Die Einrichtung der AMLA ist eines der Kernelemente des von der KOM vorgelegten Pakets zur Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-RL.
Am 20. Juli hat die KOM ein umfangreiches Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Das Paket besteht aus insgesamt vier Legislativvorschlägen, darunter einer VO zur Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, einer VO zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften, auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht sowie wirtschaftliches Eigentum, der sechsten RL zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und einer Revision der Geldtransfer-VO aus 2015 mit dem Ziel der Möglichkeit zur Rückverfolgung von Krypto-Transaktionen.
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