EuG bestätigt im Wesentlichen Bußgeld gegen Google
Das EuG hat am 14. September (Rechtssache T-604/18) eine von der KOM gegen Google verhängte Kartellgeldbuße im Wesentlichen bestätigt. Google muss danach 4,125 Mrd. € zahlen.
Das EuG hat am 14. September (Rechtssache T-604/18) eine von der KOM gegen Google verhängte Kartellgeldbuße im Wesentlichen bestätigt. Google muss danach 4,125 Mrd. € zahlen.
Am 10. November hat das EuG die von Google eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen und damit die Entscheidung der KOM vom Juni 2017 bestätigt. Das seitens der KOM beanstandete Verhalten von Google war somit rechtswidrig. Die KOM hatte wegen des Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. € gegen Google verhängt.
