KOM-Konsultation zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie
Die KOM hat am 15. April eine öffentliche Konsultation zum geplanten Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung gestartet.
Die KOM hat am 15. April eine öffentliche Konsultation zum geplanten Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung gestartet.
Am 1. Dezember 2021 hatten sich Rat und EP informell auf einen Kompromiss zum 8. Umweltaktionsprogramm (8. UAP) geeinigt. Diese gemeinsame Position wurde jetzt formal von Rat und EP bestätigt. Das Programm wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht, um daraufhin in Kraft treten zu können. Das EP hatte seine Zustimmung bereits am 10. März 2022 erteilt, und der Rat, dessen Bestätigung der letzte Schritt im Annahmeprozess ist, zog am 29. März 2022 nach.
In Vorbereitung für den informellen ER, der am 10./11. März in Versailles stattfinden wird, hat die KOM am 2. März eine Mitteilung zum Europäischen Wachstumsmodell vorgelegt. Darin skizziert sie den Weg zu einer grünen, digitalen und resilienten Wirtschaft – Ziele, auf die sich die EU und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam verständigt haben und die es nun vor dem Hintergrund der herrschenden geopolitischen Instabilität und zunehmender globaler Herausforderungen gilt, über eine Reformagenda noch stärker voranzutreiben.
Am 21. Dezember hat die KOM die überarbeiteten beihilferechtlichen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen vorgestellt. Sie werden unmittelbar mit der für Januar 2022 geplanten, förmlichen Annahme durch die KOM Geltung erlangen.
Am 13. November ist die Weltklimakonferenz in Glasgow zu Ende gegangen. Dabei gab es in einzelnen Bereichen durchaus erwähnenswerte Fortschritte, auch wenn das Gesamtergebnis bei vielen Delegierten, darunter Exekutiv-Vizepräsident für den Grünen Deal Frans Timmermans, keine Euphorie auslöste.
2021 wurde von der KOM als Europäisches Jahr der Schiene auserkoren. Ziel dieser Initiative ist es, den Schienenverkehr als ein nachhaltiges, sicheres und intelligentes Verkehrsmittel zu stärken und mehr Europäerinnen und Europäer zum Umstieg auf die Bahn zu bewegen, um so einen Beitrag zum europäischen Green Deal zu leisten.
Nachdem das EP am 24. Juni die informelle Einigung zum Europäischen Klimagesetz bestätigt hatte, nahm der Rat diese am 28. Juni ebenfalls in erster Lesung an. Lediglich Bulgarien enthielt sich. Das Klimagesetz wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt anschließend in Kraft. Damit ist der klimapolitische Rahmen für den Europäischen Grünen Deal abgesteckt, und die Phase der Umsetzung von Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele kann beginnen.
Mit seinen Schlussfolgerungen zur Vision einer nachhaltigen Blauen Wirtschaft hat der Rat am 26. Mai 2021 die KOM und ihre Mitteilung vom 17. Mai 2021 in vielen Aspekten unterstützt. Er hebt ebenso die Bedeutung einer gesunden Meeresumwelt als Fundament für wirtschaftliche Betätigung mit Bezug zum Meer hervor und appelliert daher an die Akteure der Blauen Wirtschaft, sich an den Zielen des Grünen Deals auszurichten.
Die KOM hat am 17. Mai eine Mitteilung zur nachhaltigen Zukunft der blauen Wirtschaft veröffentlicht. Darin legt sie dar, wie sie die Ziele des Europäischen Grünen Deals in die Sektoren der blauen Wirtschaft integrieren will. Um diesen Übergang zu steuern, kündigt die KOM in ihrer Mitteilung eine Reihe legislativer und freiwilliger Initiativen an.
Wie von der KOM im vergangenen Jahr angekündigt, werden derzeit die beihilferechtlichen Leitlinien überarbeitet. Den Anfang machen nun die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung, die von der KOM am 19. April angenommen wurden und am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden.
