KOM startet Konsultation zur Allgemeinen Gruppenfreistellungs-VO (AGVO)
Mit der Neufassung will die KOM die AGVO an die derzeitigen sozialen, marktspezifischen und technologischen Rahmenbedingungen anpassen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen vereinfachte Voraussetzungen für geringe Beihilfebeträge, insbesondere für FuE- und Umweltvorhaben sowie für kleine Midcaps und Sozialunternehmen.
