Kartellrecht: Ende der Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien zum 25. April 2024
Mit dem Auslaufen der Gruppenfreistellung für Schifffahrtskonsortien zum 25. April 2024 nimmt die KOM eine wichtige Kurskorrektur an ihrer Schifffahrtsgesetzgebung vor. Gemäß der aktuell noch geltenden VO können Reedereien gemeinsame Seefrachtverkehrsdienstleistungen als Konsortium durchführen, ohne dabei in den Verdacht eines kartellrechtswidrigen Verhaltens zu geraten.