EP stimmt späterem Inkrafttreten von CSRD und CSDDD zu
Nachdem der AStV bereits am 25. März eine Einigung über die Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-RL (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für große Unternehmen und börsennotierte KMU um zwei Jahre und die Umsetzung und erste Anwendungsphase des EU-Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) um ein Jahr erzielt hatte, hat das EP-Plenum im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens am 3. April ebenfalls für ein späteres Inkrafttreten der beiden RLen gestimmt.
