EU-Vergaberecht: KOM verklagt Deutschland
Die KOM hat am 18. Juni entschieden, Deutschland vor dem EuGH wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der RLen über die öffentlichen Auftragsvergaben aus 2014 zu verklagen.
Die KOM hat am 18. Juni entschieden, Deutschland vor dem EuGH wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der RLen über die öffentlichen Auftragsvergaben aus 2014 zu verklagen.