Klage der KOM vor dem EuGH zum Schutz der Unabhängigkeit der polnischen Justiz und der EU-Rechtsordnung
Die KOM hat am 31. März entschieden, erneut Klage gegen Polen vor dem EuGH zu erheben, um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz zu wahren. Das im Februar 2020 in Kraft getretene polnische Justizgesetz gefährde die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richterinnen und Richter und sei mit dem Vorrang des EU-Rechts unvereinbar.