KOM eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die KOM hat am 9. Juni ein Aufforderungsschreiben an Deutschland gerichtet und damit die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, da das BVerfG einem Urteil des EuGHs seine Rechtswirkung in Deutschland abgesprochen und damit gegen die Grundprinzipien von EU-Recht, insbesondere gegen Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, verstoßen habe.