EP bestätigt Recht auf Reparatur
Mit der RL zur Förderung der Reparatur von Waren werden Hersteller in Zukunft verpflichtet, die Reparatur von defekten Haushalts- und Elektrogeräten anzubieten und zu ermöglichen.
Mit der RL zur Förderung der Reparatur von Waren werden Hersteller in Zukunft verpflichtet, die Reparatur von defekten Haushalts- und Elektrogeräten anzubieten und zu ermöglichen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es leichter werden, sich für die Reparatur defekter Waren zu entscheiden, indem der Zugang zu Reparaturdiensten einfacher und attraktiver gemacht wird. Dies soll dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch zu senken.
Die Reparatur defekter Waren erleichtern, damit Abfall reduzieren und gleichzeitig den Reparatursektor unterstützen – dieses Ziel verfolgt die KOM mit ihrem Vorschlag für eine RL zur Förderung der Reparatur von Waren. Hierzu hat das EP am 21. November seine Verhandlungsposition beschlossen, die Positionierung des Rats steht noch aus.
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