EuGH stärkt Widerrufsrechte bei digitalen Angeboten
Der EuGH hat mit Urteil vom 9. Juli (Rechtssache C-234/25) entschieden, dass Streamingdienste die Widerrufsrechte für digitale Angebote nicht generell ausschließen dürfen. Ein solcher Ausschluss sei nur bei „digitalen Inhalten“ möglich. Bei „digitalen Dienstleistungen“ hingegen sei der Ausschluss von Widerrufsrechten rechtswidrig.
