EuGH: Suchmaschinen müssen Informationen mit offensichtlich unrichtigem Inhalt auslisten
Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsersuchen des BGH mit Urteil vom 8. Dezember entschieden, dass der Betreiber einer Suchmaschine Suchergebnisse auslisten muss, wenn ein Antragsteller nachweist, dass deren Inhalt offensichtlich unrichtig ist.