KOM legt Paket im Kampf gegen Geldwäsche vor
Am 20. Juli hat die KOM ein umfangreiches Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Das Paket besteht aus insgesamt vier Legislativvorschlägen, darunter einer VO zur Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, einer VO zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften, auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht sowie wirtschaftliches Eigentum, der sechsten RL zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und einer Revision der Geldtransfer-VO aus 2015 mit dem Ziel der Möglichkeit zur Rückverfolgung von Krypto-Transaktionen.