Überarbeitete Leitlinien zur Risikofinanzierung und Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung
Am 6. Dezember hat die KOM die überarbeiteten beihilferechtlichen Leitlinien für die Risikofinanzierung sowie die Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung angenommen und vorgestellt. Beide werden zum 1. Januar 2022 wirksam.