KOM und UK vereinbaren enge Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen
Am 25.02 haben die KOM und das Vereinigte Königreich ein Abkommen zur Zusammenarbeit im Wettbewerbsrecht unterzeichnet. Das themenspezifische Abkommen ist das erste seiner Art seit dem Brexit und konzentriert sich ausschließlich auf Wettbewerbsfragen. Als Zusatzabkommen ergänzt es das Handels- und Kooperationsabkommen, das bereits allgemeine Grundlagen für die Zusammenarbeit vorsieht
